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Job in der Schweiz / Wohnsitz verlagern? / Grenzgänger ?


13. Oktober 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,

ich habe ein höchst interessantes Jobangebot aus der Schweiz bekommen. Konkret aus dem Kanton Zürich. Der Jahresbruttoverdienst würde bei ca. 120.000 CHF liegen.

Ich lebe aktuell in Wien und bin gerade am überlegen, wie das am vernünftigsten machbar wäre. Ich habe mir gedacht, von Mo-Fr in der Schweiz zu arbeiten und am Wochenende nach Wien zu fliegen - die Flüge sind auf dieser Strecke glücklicherweise recht günstig.

Jetzt stellt sich die Frage, wie das steuerlich am besten zu machen ist. So wie ich das bisher verstanden habe, wäre ich der klassische Grenzgänger. Und damit in CH und AUT steuerpflichtig. Bei meinen Recherchen habe ich erfahren, dass "unterm Strich" die gleichen Abzüge gemacht werden, wie wenn ich den vollen Gehalt in Österreich versteuern würde. Wenn ich mich an einen Schweizer Brutto-Netto-Rechner halte (lohncomputer.ch), sieht das Ergebnis schon ganz anders aus. In Zahlen: Nettoeinkommen ca. 6100€ vs. ca. 4100€ (in AUT). Wäre es da nicht klüger, sich gleich in der Schweiz zu melden?

Gibt es da irgendwelche Tricks? Sind die Berechnungen von lohncomputer.ch vertrauenswürdig?

Bitte um Infos in alle Richtungen. Danke!

Mfg
Christian

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. Oktober 2013 folgendes:
Sehr geehrter Herr Christian

mE sind Sie KEIN Grenzgänger, weil Sie nicht täglich zwischen Wohnung (Ö) und Arbeitsort (CH) pendeln (Ihre Wohnung und Dienstort nicht in Grenznähe ist), sondern Sie haben eine Wohnung in der Schweiz (weiters gibt es im DBA mit der CH keine Grenzgängerregelung mehr).


Steuerpflicht lt.DBA Artikel 15 Steuerpflicht in der Schweiz, aufgrund Ihres Wohnsitzes in Ö Steuerpflicht mit gesamten Welteinkommen, durch DBA keine Besteuerung in Ö, allerdings Progressionsvorbehalt (Einkünfte aus Ö und Einkünfte aus CH, daraus wird Steuersatz in Ö ermittelt, dieser Steuersatz wird auf Ihr Einkommen in Ö angewendet)


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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