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Lohnsteuerausgleich - Brille + Parkkosten WIFI anzugeben?


08. Oktober 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

könnten Sie mir Auskunft darüber erteilen, ob ich den Kauf einer notwendigen Brille sowie die Parkkosten an der WIFI (während des Vorbereitungskurses für die Lehrabschlussprüfung) in meinen Lohnsteuerausgleich eintragen kann.
Und falls ja, in welches Kästchen dies einzufügen wäre.

Zusätzlich würde es mich interessieren, ob ich auch die Kosten einer (notwendigen) Zahn/Mundhygiene eintragen kann.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Bianca Lembacher

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   09. Oktober 2013 folgendes:
Sehr geehrte Frau Lembacher

parkkosten am WIFI sind nicht absetzbar, jedoch eventuell Kilometergeld (deckt alle Kosten, auch Parkgebühren ab) für die Fahrten zum WIFI (0,42 EUR pro Kilometer), einzutragen in KZ 721 auf Seite 3 vom Lohnsteuerausgleich 2012. Hier müsste man schauen, welche Beträge (Kilometergeld oder Parkgebühren) höher sind. Sollten die Werbungskosten in Summe pro Jahr geringer als 132 EUR betragen, ist die Pauschale günstiger (keine Ansetzung von Werbungskosten notwendig)

Brille und Zahnhygiene ist steuerlich nur als außergewöhnliche Belastung absetzbar (allerdings nur jener Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt- ca 8-12 % des Jahreseinkommens)


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

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