Meine Mutter ist heuer verstorben und ich möchte nun di Arbeitnehmerveranlagung für 2012 für meine verstorbene Mutter machen. Das Verlassenschaftsverfahren ist bereits beendet und da der Nachlass überschuldet ist, habe ich vom Gericht jetzt einen Beschluss, wo ich eine Überlassung an Zahlungs statt bekommen habe, da ich die Begräbniskosten bezahlt habe.
Was muss ich jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagung beachten ?
Mit freundlichen Grüssen
Susanne Bergmann
Stb Michael BRAUN schrieb am 16. September 2013 folgendes:
meines Wissens (nähere Informationen erhalten Sie beim Notar / Rechtsanwalt der die Verlassenschaft abgewickelt hat) sind Sie (nachdem es keine Einantwortungsurkunde gibt, wo SIE als gesetzlicher Erbe angeführt sind) NICHT berechtigt, eine Arbeitnehmerveranlagung für Ihre verstorbene Mutter durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.