Steuererkläung Deutschland/Österreich |
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08. Mai 2013 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Guten Tag,
wir sind im Mai 2012 nach Wien gezogen und haben somit Einkünfte aus Deutschland bis Mitte Mai und Einkünfte in Österreich für den Rest von 2012. Wir suchen nun einen Steuerberater für die Erklärung 2012 bzw. Hilfe wie man das handhabt.
MfG,
O. Knoop
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Mag. Peter Knöll schrieb am 08. Mai 2013 folgendes: |
Unterjähriger Wohnsitzwechsel von Deutschland nach Österreich
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen einzigen Wohnsitz unterjährig nach Österreich und tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein, ist nur das während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht erzielte Einkommen der Einkommensteuerveranlagung zu Grunde zu legen (EStR 2000 Rz 7502).
Sollten im Zuzugsjahr vor dem Wohnsitzwechsel der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Einkünfte bezogen worden sein, dann bestehen innerhalb des Zuzugsjahres zwei Veranlagungszeiträume, wobei die Einkünfte, die während der Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht, und jene, die während der Dauer der beschränkten Steuerpflicht bezogen wurden, getrennt zu veranlagen sind (EStR 2000 Rz 7503).
Auf Grund dieser Rechtslage können sich nur jene Auslandseinkünfte in Österreich progressionserhöhend auswirken, die im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht zugeflossen sind. Der im DBA-Deutschland vorgesehene Progressionsvorbehalt kann daher bei Wechsel aus der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht nur bei der den Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht erfassenden Veranlagung vorgenommen werden.
Eine andere Rechtslage bestünde nur dann, wenn bereits vor der Ansässigkeitsverlegung aus Deutschland nach Österreich in Österreich ein Zweitwohnsitz bestanden hat (siehe diesbezüglich EAS 2372).
Zu der in Fällen eines unterjährigen Wohnsitzwechsels auf deutscher Seite gegebenen Rechtslage kann nicht im Rahmen des österreichischen EAS-Verfahrens Stellung genommen werden (vgl. Bundesministerium für Finanzen, 29. Oktober 2007, EAS 2897; D Deutschland; 2300 Methoden).
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 08. Mai 2013 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Knoop / Sehr geehrte Frau Knoop !
Ich bin Ihnen gerne bei der Erstellung der österreichischen Steuererklärung 2012 behilflich .
Kontaktieren Sie mich betreffend Terminvereinbarung für ein Erstgespräch.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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