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Einkommenssteuererklärung: Selbstständige & Nichtselbstständige Einkünfte


26. März 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,

mein Lebensgefährte hat im Jahr 2012 Einkünfte aus selbstständiger & nichtselbstständiger Tätigkeit bezogen. Jetzt müssen wir natürlich für das Jahr 2012 eine Einkommenssteuererklärung einreichen.

Ich bin mir nicht sicher, wo ich welche Werbekosten / Sonderausgaben geltend machen soll. Es gibt die beiden Parameter bei der Selbstständigkeit und der Nichtselbstständigkeit.

Können Sie mir einen Tipp geben, ob / wo es einen verständlichen Leitfaden gibt, wie man am Besten / Wirksamsten die einzelnen Posten absetzen kann / soll?

Vielen Dank im Voraus,
ckirchwe

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. März 2013 folgendes:
Die Ausgaben sollten dort berücksichtigt werden, wo diese angefallen sind (Werbungskosten bei der Anstellung, Betriebsausgaben bei der Selbständigkeit).
Sollte eine Trennung NICHT möglich sein (wie z.B.: Telefon), kann eine Aufteilung anhand der Einnahmen vorgenommen werden.

Was die beste steuerliche Möglichkeit / Aufteilung ist, kann NICHT so pauschal gesagt werden, da es von vielen Komponenten (Pauschalierungsmöglichkeit, Grundfreibetrag, Veranlagungsfreibetrag, Werbungskostenpauschale) Komponenten abhängt.

Die Steuererklärung muss bis Ende April des Folgejahres, bei elektronischer Einreichung ( FinanzOnline, ab 2003 Pflicht) bis Ende Juni des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sollten Sie durch einen Steuerberater vertreten werden, verlängert sich die Frist bis Ende des Folgejahres / Anfang des Folgefolgejahres (vgl. § 134 BAO).

Viele Steuerberater (auch wir) bieten eine allgemeine kostenlose unverbindliche Erstberatung an.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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