Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1703)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (50)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Mag. Peter Knöll über:
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)?

Herr Vogt über:
Immobilienertragssteuer - Ausländer ?

Mag. Peter Knöll über:
Vorsteuerkorrektur bei Verkauf oder Privatnutzung einer Vorsorgewohnung

Marina über:
Steuer als Hobby Online Creator

Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Umsatzsteuer: Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 2025

Immobilienertragsteuer Neuvermögen unentgeltlicher Erwerb


26. Februar 2013 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Ich habe ein Gebäude meines Vaters geerbt. Dieser hat dies im Jahr 2003 erworben (aus dem Grundbuch ersichtlich). Er selbst hat dieses Gebäude errichtet. Leider sind mir allerdings die Errichtungskosten / Anschaffungskosten nicht bekannt. Nun möchte ich dieses Einfamlienhaus veräußern (es wurde niemals vermietet, ich selbst wohnte nicht darin, somit keine Befreiungsbestimmungen). Gibt es hier eine Regelung dass die Anschaffungskosten geschätzt werden können? Und wie werden diese dann geschätzt bzw. vom wem.
Vielen Dank

Immobilienbesteuerung, Herstellerbefreiung 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. Februar 2013 folgendes:
Es gibt keine Schätzmöglichkeit für Neugebäude.


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   01. März 2013 folgendes:
Bei Anwendung der Herstellerbefreiung haben die historischen Herstellungskosten keine Bedeutung, sondern nur die tatsächlichen Wertverhältnisse von Grund und Boden und Gebäude im Zeitpunkt des Verkaufes. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Herstellerbefreiung kein Nachweis über die Ausgaben zu führen wäre (was gegenständlich von Vorteil wäre).

Grundsätzlich kommt jedoch die Herstellerbefreiung in Ihrem Fall nicht zum Tragen, da der Verkauf nach dem 31. Dezember 2012 stattfindet und Sie das Gebäude nicht selbst errichtet haben, sondern Ihr Vater bzw. der Erblasser.

Gegebenenfalls ließe sich in diesem Zusammenhang aber noch etwas "erreichen". Bitte setzen Sie sich diesbezüglich unbedingt mit einem kompetenten Steuerberater in Verbindung. Klicken Sie bitte auf: Kompetente Steuerberater

Für die Berechnung der Steuer für Immobilien-Neuvermögen gibt es keine Schätzungsmethode.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Haftung übernommen. Der Autor dieser Zeilen ist kein Steuerberater.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1