Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1702)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (47)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Erstmalige Umwidmung in Bauland muss nicht zwangsläufig den Umwidmungstatbestand auslösen

Mag. Peter Knöll über:
Sozialversicherungspflicht bei touristischer Apartmentvermietung?

Mag. Peter Knöll über:
Arzt und Umsatzsteuerpflicht | Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Mag. Peter Knöll über:
Neuregelung des Progressionsvorbehaltes seit Einkommensteuererklärung 2023

Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

E1 oder L1? Selbstständig und Arbeitnehmer


17. Februar 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin selbstständig (ohne Gewerbeschein) und habe in 2012 keinerlei Einnahmen durch diese Selbstständigkeit erzielt.
In den letzten 3 Monaten von 2012 war ich zusätzlich noch voll angestellt.

Muss ich nun eine Einkommenssteuererklärung machen oder eine Arbeitnehmerveranlagung?

Habe ich Vor- oder Nachteile durch die parallele Selbstständigkeit?

Vielen Dank!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   18. Februar 2013 folgendes:
Wenn Sie Ihr Finzamt über Ihre Selbständigkeit informiert haben, müssen Sie eine E1 mit einer E1a Null und Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit abgeben.

Sollten Sie Ihr Finanzamt NICHT informiert haben, können Sie (Gutschrift geplant durch die kurze Anstellung) eine L1 abgeben.

Beide Erklärungen haben keine Vor oder Nachteile, da Sie zum selben Ergebnis führen.

Die Steuererklärung E1 muss bis Ende April des Folgejahres, bei elektronischer Einreichung ( FinanzOnline, ab 2003 Pflicht) bis Ende Juni des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sollten Sie durch einen Steuerberater vertreten werden, verlängert sich die Frist bis Ende des Folgejahres / Anfang des Folgefolgejahres (vgl. § 134 BAO).

Für eine freiwillige L1 haben Sie 5 Jahre Zeit.

Vorteil der Selbständigkeit: 2. Standbein
Nachteil: Steuer und Sozialversicherung erst meist 1-4 Jahre nachdem das Geld verdient wurde

ACHTUNG: Wenn Sie mehr als 4.641,60 EUR als Selbständiger verdienen, fallen Sie in die Versicherungspflicht der SVA (gewerbliche Sozialversicherung). Meldepflicht bis Ende des Jahres, sonst 9,3% Beitragszuschlag


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1