Wenn Waren nicht sofort übergeben werden, sondern versendet werden, spricht man vom sogenannten Versendungskauf.
Bei diesem geht die Preisgefahr mit Übergabe der Sache an den Transporteuer auf den Käufer über, wenn der Übernehmer die Versendungsart bestimmt oder genehmigt hat.
Nach ständiger Rechtsprechung wird bei einer verkehrsüblichen Versendungsart (Bahn, Post, Flugzeug oder Schiff udgl... <Weiterlesen> |