Vermittlung von Zimmern, Privatzimmern Umsatzsteuer |
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23. November 2012 |
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Gast |
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5 Kommentare |
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Wir möchten mittels Webseite Zimmer von Hotels, Pensionen und Privatzimmervermietern vermitteln.
Die Mieter, welche über unsere Webseite buchen sollen das Mietentgelt direkt an unsere Agentur zahlen. Nach Abzug einer Provision leiten wir dann das Mietentgelt an den Vermieter weiter.
Wie hat unsere Rechnung auszuschauen? Was müssen wir beachten?
Besten Dank für Ihre Hilfe.
MfG Henrik
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Besorgungsleistung, Umsatzsteuer, Vermittlungsleistung
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