Immobilienertragsteuer und Ehescheidung |
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13. Oktober 2018 |
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Während bei aufrechter Ehe das Prinzip der Gütertrennung gilt sieht das Gesetz im Falle einer Ehescheidung das Prinzip der Güterteilhabe vor. Dies zeigt sich dadurch, dass das Vermögen der Eheleute im Falle der Scheidung nach Billigkeitserwägungen aufzuteilen ist. Von der Aufteilung betroffen sind das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse. Dagegen bleiben z.B. in die Ehe eingebr... <Weiterlesen> |
Scheidung, Immobilienbesteuerung
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