Verkauf von Software – Lieferung oder sonstige Leistung? Wo ist Umsatzsteuer zu entrichten? |
|
9. November 2011 |
|
Autor |
|
1 Kommentar |
|
|
Der Verkauf von Standard-Software in Form von Disketten, CD’s, DVD und dergleichen fällt unter den Tatbestand der Lieferung. Wird eine Standard-Software hingegen über das Internet vertrieben - die Anwender können die Software herunterladen über das Internet aktualisieren lassen, etc. - so liegt eine sonstige Leistung im Sinne des § 3a Abs 14 Z 14 UStG (eine auf elektronischem Weg erbrachte sonsti... <Weiterlesen> |
Leistungsort, Lieferung, Sonstige Leistungen, Umsatzsteuer
|
|
|