Erbringt ein Steuerpflichtiger eine Leistung, die unter die Einkunftsarten des EStG fällt, so ist die gesamte Vergütung der Einkommensteuer zu unterziehen. Als Vergütung bzw. Gegenleistung kommt nicht nur (Bar-)Geld, sondern auch alle anderen in Geld ausdrückbaren Werte (sogenannte geldwerte Vorteile) in Betracht. Im Allgemeinen fließen Einnahmen in (Bar)Geld zu; soweit jedoch Einnahmen in Form vo... <Weiterlesen> |