Geldbeschaffungskosten sind alle Kosten, die in Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme stehen, auch wenn sie lediglich der Sicherung des Kreditgebers (Darlehengebers) dienen (EStR Rz 2460). Zweiter Halbsatz steht in einem gewissen Widerspruch zur herrschenden Ansicht und Rechtsprechung die meint, dass die Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung (Pfandrechtsbestellung) für ein Darlehen Betriebsa... <Weiterlesen> |