Lieferung und Montage von Beleuchtungskörpern ist keine Bauleistung |
|
25. Dezember 2016 |
|
Autor |
|
Keine Kommentare |
|
|
VwGH 19.9.2013, 2011/15/0049
Eine GmbH betreibt einen (Groß-)Handel mit Beleuchtungskörpern. Die GmbH erhielt den Auftrag die Geschäftsräume eines Kunden mit Deckenleuchten auszustatten. Die Leuchten sollten an der Decke zwischen den Betonträgern montiert werden. Für die Montagearbeiten beauftragte die GmbH einen Subunternehmer.
Der Subunternehmer stellte seine Leistungen der GmbH mit Umsatz... <Weiterlesen> |
Bauleistungen, Reverse Charge, Übergang der Steuerschuld, Umsatzsteuer
|
|
|