Reverse Charge bei Bauleistungen Umsatzsteuer |
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18. September 2018 |
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In der Regel ist der Schuldner der Umsatzsteuer bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen der Unternehmer, der diese Leistung erbringt. Das heißt, grundsätzlich hat der Leistungserbringer seine Leistung und die darauf entfallende Umsatzsteuer dem Leistungsempfänger in Rechnung zu stellen. Der Leistungserbringer hat die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
In gewissen Fällen sieht das Geset... <Weiterlesen> |
Baugewerbe, Reverse Charge, Übergang der Steuerschuld
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Barzahlungsverbot im Baugewerbe |
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30. April 2018 |
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Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema: Mag. Peter Knöll, Steuerberater
Insbesondere um das Geschäft mit Scheinrechnungen einzudämmen hat der Gesetzgeber im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 eine weitere Maßnahme gesetzt: Bar bezahlte Rechnungen über mehr als EUR 500 für Bauleistungen zwischen Unternehmern unterliegen grundsätzlich einem Abzugsverbot. Sie können also nicht mehr vom bezahlenden Unt... <Weiterlesen> |
Baugewerbe
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