Nach § 20 Abs 1lit d EStG dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer (häusliches Arbeitszimmer) nicht abgezogen werden.
Ein Arbeitszimmer liegt im Wohnungsverband, wenn es einen Zugang über die gemeinsamen Wohnräume des Steuerpflichtigen hat. Wird lediglich die Begehbarkeit temporär gesperrt z.B. durch einen Kasten, ist der Verband deshalb noch nicht au... <Weiterlesen> |