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Verkauf einer im Ausland gelegenen Immobilie Immobiliensteuer


10. September 2012 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
Das BMF 25. 7. 2012, BMF-010221/0494-IV/4/2012 hat mit den EAS 3292 die Rechtsansicht des Verfassers (siehe: Verkauf Immobilie im Ausland) bestätigt, dass ein privater Immobilienverkauf im Ausland sich nicht progressionserhöhend auswirkt („bewirkt nicht den Verlust der Abgeltungswirkung“).

Somit gilt: Auch bei privatem Verkauf von ausländischen Immobilien ist § 30a Abs 1 EStG mit Abgeltungswirkung anzuwenden, sofern kein Regelbesteuerungsantrag gestellt wird. Ein allfällig anzuwendendes DBA hat grundsätzlich für die Anwendung der innerstaatlichen Progressionsvorschriften keine Bedeutung.

Anders verhält es sich natürlich bei der Veräußerung von betrieblichen Immobilien im Ausland. Hier ist zwar der besondere Steuersatz von 25% anzuwenden, es besteht aber keine Abgeltungswirkung (vgl. § 30b Abs 2 EStG).


Mag. Peter Knöll

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
Progression, Progressionsvorbehalt, Immobilienbesteuerung 
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