Kaufpreis Grundstück |
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29. Juni 2012 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Welche Kosten kann ich dem Kaufpreis eines Grundstücks zurechnen, um den Verkaufserlös zu mindern? Klar sind Notar, Grunderwerbs- und Mc.aklerkosten. Wie sieht es mit Erschließungskosten für das Grundstück aus?
Was ist, wenn ich Kosten habe, um eine optimale spätere Bebauung zu erzielen (Vermesssung, ect)
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Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Immobilienbesteuerung
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Mag. Peter Knöll schrieb am 18. Juli 2012 folgendes: |
An sich würde ich meinen, dass Kosten der Erschließung des Grundstückes, sowie Kosten für eine spätere optimale Bebauung der Liegenschaft (z.B. Vermessungskosten) bereits zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes zählen.
Sie gehören meines Erachtens nicht zu den Anschaffungskosten bzw. Anschaffungsnebenkosten des Grundstückes selbst.
Die Herstellungskosten des neuen Gebäudes gehen als Abzugsposten in die Berechnung eines etwaigen Verkaufsertrages nach § 30 Abs 3 EStG ein (private Grundstücksveräußerungen). Somit finden auch die Kosten der Vermessung, etc. Berücksichtigung bei der Ermittlung des Veräußerungsertrages.
Ich hoffe, die Information hilft Ihnen weiter.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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Mag. Peter Knöll schrieb am 07. August 2012 folgendes: |
Ergänzung:
Laut Doralt gehören Erschließungskosten zum Grund und Boden, wenn sie den Steuerpflichtigen in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer treffen (z.B. Beiträge zur Errichtung öffentlicher Interessentenwege und Aufschließungsbeiträge für den Ausbau einer öffentlichen Straße). Dienen die Erschließungskosten der besonderen Nutzung des Grundstücks, gehören sie zum Gebäude (zB Aufschlusskosten für Gas, Wasser, Kanal und Strom; ist das Grundstück noch unbebaut, dann sind vorangegangen aufgezählte Aufwendungen als eigenes Wirtschaftsgut zu aktivieren (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetzkommentar § 6 Rz 84).
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