Scheidung Aufteilung Liegenschaftsbesitz Immoest |
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25. Juni 2013 |
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Gast |
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Sg. Damen und Herren!
Im Zuge einer Scheidung werden zwei Eigentumswohnungen, welche den Ehegatten je zur Hälfte gehören, so aufgeteilt, dass jeder Alleineigentümer einer Eigentumswohnung ist.
Wie ich in Erfahrung bringen konnte, wird die Übergabe des jeweiligen Hälfteanteiles an der Eigentumswohnung bezüglich der GrESt vom Finanzamt als Tausch gesehen.
Da bei der Immoest Tauschvorgänge grundsätzlich steuerpflichtig sind, bitte ich Sie höflichst um Mitteilung, ob hier auch die Immoest bezahlt werden muss?
MfG Helga
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Immobilienbesteuerung
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Stb Michael BRAUN schrieb am 26. Juni 2013 folgendes: |
Aufgrund der Tatsache, dass im § 30 (1) letzter Satz Tauschvorgänge geregelt sind, ist mE der Tausch steuerpflichtig.
§ 6(1) Z14 a
Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis des hingegebenen Wirtschaftsgutes und als Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes sind jeweils der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusetzen.
Sollte eine Wohnung als Hauptwohnsitz (Jemand hat den Hauptwohnsitz (Meldezettel ist nur Indiz) dort, "..wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird...") genutzt worden sein, entfällt eventuell für diese Wohnung die Steuer !!
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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