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Ist das Geschenk von meinem Arbeitgeber bzw. Auftraggeber zu versteuern?


07. Mai 2012 Gast 4 Kommentare Kommentar schreiben
Hallo,

ich bin von Beruf selbständiger Techniker (nicht angestellt). Aufgrund meiner besonderen Leistungen möchte mir mein großzügiger Herr Chef eine All-Inclusive-Reise und einen Fortbildungskurs schenken. Meine Frage diesbezüglich ist, ob ich die Zahlungen von meinem Chef als Einnahme versteuern muss?

Mein Steuerberater hat mir gesagt, dass ich die Zahlungen durch meinen Chef nicht versteuern muss, da es sich um Schenkungen handelt. Ich bin mir aber nicht ganz sicher.

Mit freundlichen Grüßen

PS.: Ich mache seit Jahren die Ausgabenpauschale von 12% in meiner Steuererklärung geltend.



Betriebsausgaben, Betriebsausgabenpauschalierung, Betriebseinnahmen, Nahe Angehörige 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   07. Mai 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Guido!

Bei der Beantwortung Ihrer Frage, gehe ich davon aus, dass sie in keinem Naheverhältnis bzw. verwandtschaftlichen Verhältnis zu Ihrem Chef stehen.

Da Fremde einander nichts zu schenken pflegen kann man meines Erachtens nicht davon ausgehen, dass es sich um eine Schenkung Ihres Chefs handelt. Vielmehr wird Ihr Chef mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ausgaben (Reise+Kurs) in seiner Steuererklärung - vermutlich unter dem Titel „Leistungsentgelt“ – als Betriebsausgabe berücksichtigen. Bitte diese Frage aber mit Ihrem Chef abklären.

Sofern Ihr Chef die Schenkung als Aufwand in seiner Steuererklärung ansetzt müssen All-inklusive-Urlaub und Fortbildungskurs in folgender Weise getrennt beurteilt werden:

Der All-inklusive-Urlaub ist jedenfalls als Einnahme bei Ihnen zu erfassen, da er rein privater Natur ist.

Der Fortbildungskurs hingegen ist bei Ihnen grundsätzlich als Einnahme und als Ausgabe in gleicher Höhe zu erfassen (=Nullsummenspiel). Allerdings, da sie die Betriebsausgabenpauschale geltend machen, können Sie nur bestimmte Ausgaben, die in § 17 EStG abschließend aufgezählt werden, als Aufwand geltend machen. Fortbildungskurse werden von § 17 EStG nicht erwähnt. Somit bleiben Sie auf der Einnahme „sitzen“.

In Summa bedeutet dies, dass Sie leider beide Einnahmen voll ansetzen müssen. Denn nicht nur Geld ist als Einnahme zu erfassen, sondern auch geldwerte Vorteile. Dem vorgeschlagenen Nichtansatz der beiden Einnahmen kann ich mich daher nicht anschließen. Allerdings kenne ich die Details zum Sachverhalt nicht.


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Guido schrieb am   07. Mai 2012 folgendes:
Danke Herr Magister Knöll für die Auskunft. Doch ich habe gehört, dass (freie) Dienstnehmer (wie ich) zum Beispiel vom Arbeitgeber ersetzte Fortbildungskosten steuerfrei vereinnahmen dürfen.

Wie passt das mit Ihrer Auskunft zusammen?
 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   07. Mai 2012 folgendes:
Aus steuerrechtlicher Sicht gilt ein freier Dienstnehmer, nicht als Dienstnehmer sondern als Selbständiger.

Auf Selbständige ist § 26 EStG - der besagt, dass bestimmte im betrieblichen Interesse liegenden Leistungen des Arbeitgebers beim Dienstnehmer nicht versteuert werden müssen - nicht anwendbar.

Demgemäß sind die Einnahmen (Fordbildungkurs + Reise) - auch wenn Sie es nicht gerne hören - leider steuerpflichtig.
 
 Steuermax schrieb am   21. Februar 2013 folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob meine Frage zu 100% hier rein passt, jedoch konnte ich keine bessere Rubrik finden und bitte daher schon im Voraus um Entschuldigung, falls meine Anliegen einer anderen Kategorie zuzuordnen sind.

Mein Arbeitgeber will Restaurantschecks von Sodexo einführen sowie die Möglichkeit bieten sich ein Jobticket über die Firma zu kaufen. Da uns bisher nur gesagt wurde, dass dies Brutto für Netto geschieht und ich kein Steuerexperte bin, wollte ich nachfragen, welchen Vorteil ich daraus generieren würde? Wird mir durch diese Sachbezüge (ich nehme an, dass dies so gehandhabt wird) weniger Steuer auf die Beträge Restaurantgutscheine sowie Jobticket abgezogen, sodass ich zwar weniger Nettogehalt bekomme, aber im Vergleich zu keinem Abzug besser aussteige, als ob ich mir das Gehalt "normal" auszahlen lasse und die Gutscheine sowie das Jobticket vom Nettolohn bezahle? Mir fehlt ein bisschen das Verständnis für den wirklichen Vorteil oder die Vorteile.

Kann man solche "Angebote" vom Dienstgeber immer annehemen oder führen diese in gewissen Fällen auch zu Nachteilen, also in Abhängigkeit von der Stuerklasse zu Konstellationen die eher ungünstig sind?

Weiters werden demnächst auch Gehälter mit variablen Gehaltsteilen angeboten. Wie werde diese steuerlich behandelt? Gibt es hier weniger Abzüge als sonst, werden sie also wie z.B. Urlaubsgeld behandelt? Ich habe vorerst erfahren, dass der variable Anteil am Jahresende (also auf einmal ausbezahlt wird). Hat man da wirklich steuerliche Vorteile? Wenn jetzt zum normalen Gehalt und dem 14 Gehalt noch ein variabler Anteil hinzukommt hat man ja automatisch eine hohe Summe, von der auch wieder viel abgezogen wird?

Ich hoffe, dass meine Fragestellungen einigermaßen verständlich sind.

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus für Ihre Hilfe und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
 
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