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Gmbh Geschaeftsführerbezüge


17. Jänner 2013 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Wir wollen eine vermoegensverwaltende GmbH zur Verwaltung von eigenenen Futures und nicht verbrieften Derivaten gruenden.

Ist es wirklich notwendig geschaeftsfuehrerbezuege (es sind 2 hr gf geplant, sind auch einzige Gesellschafter) zu bezahlen ????

Danke

Gesellschafter-Geschäftsführer 
 Mag. Veronika Weiß schrieb am   18. Jänner 2013 folgendes:
Meiner Meinung nach kann die Geschäftsführung auch ehrenamtlich ausgeübt werden.

www.steuerberatung-weiss.at

Weiß Veronika Mag.
 
 
 Dr. Martell Mayer schrieb am   18. Jänner 2013 folgendes:
Es besteht überhaupt keine Verpflichtung zur Bezahlung von Geschäftsführerbezügen, zumal, wie Sie schreiben, beide Geschäftsführer ja auch Gesellschafter der GmbH sind.

Wenn die GmbH Gewinne erzielt, können Sie die Gewinne im Wege der Gewinnausschüttung und nach Abzug (und Abfuhr) der Kapitalertragsteuer an die Gesellschafter verteilen. Mögliche Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag sind hierbei zu beachten.

MM Trust Wirtschaftstreuhand - SteuerberatungsgesmbH
 
 
 Turbo Rudi schrieb am   19. Jänner 2013 folgendes:
Wenn sozialversicherungsrechtliche Erwägungen hinter der Idee stehen sollten, dann müssen Sie jedoch bedenken, dass auch Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (bereits seit deren Einbeziehung in die Pflichtversicherung nach dem GSVG) bei der Bildung der Beitragsgrundlage nach dem GSVG miteinzubeziehen sind (§ 25 GSVG).

Häufig wird diese Tatsache übersehen und eine Pflichtversicherung nach dem GSVG für Gesellschafter-Geschäftsführer erst rückwirkend durch die Sozialversicherungsanstalt festgestellt.



 
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