Der Werbeabgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden.
Als Werbeleistung gilt:
- die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes (das heißt z.B. Erwähnung von Firmennamen in Werbeaussendungen),
- die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk oder Fernsehen,
- die Duldung der Benützung von Fl... <Weiterlesen> |