Der Grundsatz von Treu und Glauben besagt, dass jeder, der am Rechtsleben teilnimmt, zu seinem Wort und seinem Verhalten zu stehen hat, und nicht ohne triftigen Grund davon abgehen darf. Dieser Grundsatz gilt auch im Abgabenrecht. Er bindet also auch die Abgabenbehörden, insoweit sie Maßnahmen setzen bzw. Auskünfte erteilen, die ein bestimmtes bzw. individuelles Vertrauen beim Steuerpflichtigen he... <Weiterlesen> |