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Selbstständig, Steuerberater für SVA


04. Jänner 2013 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag!

Ich bin derzeit Student und arbeite nebenbei (Neue Selbstständige).
Da ich knapp unter 11.000 € im Jahr verdiene muss ich keine Steuer bezahlen und bekomme somit auch nichts zurück vom Finanzamt.

Die SVA-Beiträge sind natürlich schon zu bezahlen, mit ca. 27% macht das etwas mehr als 3.000€ aus.
Meine Frage ist, ob sich dieser Betrag reduzieren lässt (durch gewisse Ausgaben wie Computer, Auto usw.) und ob es empfehlenwert ist sich an einen Steuerberater zu wenden. Da wie ich vermute in meinem Fall die Formulare E1 und E1a ausgefüllt werden müssen.

Danke für Ihre Hilfe!

Freundliche Grüße


 
 Michael BRAUN schrieb am   05. Jänner 2013 folgendes:

Sehr geehrter Herr Thomas B

Die Beitragsgrundlage für die SV-Beiträge ist Ihr sozialversicherungsrechtlicher Gewinn (Steuerlicher Gewinn plus in diesem Jahr vorgeschriebene SV-Beiträge).

D.h.: Um so geringer der Gewinn, um so niedriger sind die SV Beiträge.

Es ist daher empfehlenswert Ihren Gewinn durch Ausgaben (Auto, Reisekosten, Telefon, Computer, Fachliteratur, Büromaterial, ...) so weit wie möglich zu minimieren.

Sollten Sie keine Ausgaben haben, besteht auch noch die Möglichkeit, die Ausgaben gem. § 17 EStG zu pauschalieren.

Die von Ihnen angeführten Formulare sind richtig, ob eine Umsatzsteuererklärung eingereicht werden muss, müsste noch geklärt werden (wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, erst ab einen Jahresumsatz von 30.000 EUR, sollten Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, muss U1 auch eingereicht werden).


Die meisten Steuerberater (wie auch wir) bieten ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch an.



Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jedliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

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