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Berechnung 13. Gehalt (Sonderzahlung Weihnachtsgeld)


16. Dezember 2012 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Sg Damen & Herren,

ich würde mich gerne über die Berechnung des 13. Gehalts erkundigen.
Im Jahr 2012 habe ich 3 verschiedene Gehälter bezogen (immer vom selben Unternehmen).

Jan - April 40h Basis
ab April Gehaltserhöhung (40h Basis)
Seit Sept nur noch 20h Basis (somit dementsprechend weniger Gehalt)

Wie wird nun das 13. Gehalt berechnet?

In meinem Fall wurde konkret als Grundlage mein momentanes Gehalt (20h Basis) herangezogen. Ich habe sozusagen quasi den "doppelten Lohn" bekommen.

Ist das so korrekt berechnet?

Müsste man nicht das durschnittliche Jahresgehalt als Berechnungsgrundlage nehmen um das 13. Gehalt zu berechnen?

Vorab besten Dank für etwaige Stellungnahmen!!

Chris



Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen 
 Michael BRAUN schrieb am   17. Dezember 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Chris H

Die Berechnung der Berechnungsgrundlage (letztes Gehalt, Jahresdurchschnitt, gesamtes Jahr, letzten 3 Monate) des 13. und 14. Gehaltes hängt vom geltenden Kollektivvertrag ab.

Eine Beantwortung OHNE der Information welcher Kollektivvertrag in Ihrer Firma zur Anwendung kommt, ist daher leider NICHT möglich. Ein Kollektivvertrag müsste in Ihrer Firma aufliegen.


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jedliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Amela schrieb am   21. März 2013 folgendes:
Hallo, habe eine Au Pair Kraft seit Sept.2012, und vor 2 Tagen, habe ich von der GKK einen Brief erhalten, die Lohnzetteln zu übermitteln. Die meinten ich sollte einen Antrag L16 ausfüllen, den habe ich mir ebenso geholt, aber kenne mich gar nicht aus. Ich hab meiner Au Pair Kraft noch immer keine Sonderzahlung gegeben, da ich nicht weiss wie viel Ihr zusteht. Also Sie ist als Haushatshilfe geringfügig und bekommt monatlich ca 375 €. Können Sie mir weiter helfen??? Danke
 
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