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Leere GmbH mit Verlustvorträgen Liquidation


03. Mai 2012 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich verfüge über eine leere GmbH, die in den Vorjahren immer Verluste erwirtschaftet hat. Ich möchte diese nun auflösen bzw. liquidieren. Was passiert mit den Verlustvorträgen, gehen diese auf mich als natürliche Person über?

Vorab besten Dank für die Auskunft.



 
 Hans Helmreich schrieb am   03. Mai 2012 folgendes:
Verlustabzug ist das Recht des Steuerpflichtigen, betriebliche Verluste der Vorjahre soweit
als Sonderausgaben abzusetzen, als sie nicht durch Verrechnung mit Vorjahreseinkünften
aufgebraucht wurden.

Der Verlustabzug ist ein höchstpersönliches Recht, welches nicht auf
andere übergehen kann. Ausnahmen davon betreffen einerseits die Gesamtrechtsnachfolge
im Rahmen des Erbweges (gilt auch für Körperschaften), andererseits die Nachfolge nach
Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes (vgl. KStR Rz 1177).

Demnach geht der Verlustabzug unter, wenn Sie die Gesellschaft liquidieren.

Würden Sie aber die Gesellschaft statt aufzulösen verkaufen, so könnte der Käufer Ihre Verlustvorträge übernehmen, allerdings ist in diesem Fall auf den Mantelkaufstatbestand Bedacht zu nehmen.
 
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