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Wohnung in Österreich - beschränkte Steuerpflicht


03. Dezember 2012 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
hallo,
ich habe folgende Frage:
ich lebe seit Jahren in Italien und meine einzige Einkommensquelle ist einer Vermietung meiner Wohnung in Wien, für die ich seit Jahren regelmaessig EK-Steuer zahle.
Nun sagte man mir dass ich eigentlich ueberhaupt keine Steuer dafuer zahlen muesste, da ich sonst keinerlei Einkuefte habe, stimmt das?
danke und mfg
Barbara Till

 
 Michael BRAUN schrieb am   03. Dezember 2012 folgendes:
Sehr geehrte Frau Till

Wenn Sie in Österreich KEINEN Wohnsitz und KEINEN gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig mit dem inländischen Einkünften.
Darunter zählen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wenn das unbewgliche Vermögen (Wohnung) im Inland gelegen sind.

Wenn Sie daher in Österreich NICHT leben und keinen Wohnsitz begründen und eine Wohnung in Österreich vermieten, sind diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige (Formular E7) zu melden.

Weiters wäre zu beachten, dass (wenn Sie die Wohnung für Wohnzwecke vermieten) für die Mieteinnahmen auch Umsatzsteuer in Höhe von 10% anfallen würde (da die Kleinunternehmerbefreiung NUR für Inländer gilt). Diesen Punkt müsste man sich genauer anschauen, um hier eine Feststellung zu treffen.


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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