Verkauf von Haus in Frankreich |
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16. November 2012 |
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Gast |
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Ich besitze ein sehr großes Grundstück mit Haus in Frankreich, welches seit Generationen in Familienbesitz ist.
Wenn ich es nun verkaufe, wie berechnet die österreichische Finanz den Steuersatz/Steuer?
Ich lebe seit Jahren in Österreich.
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Michael BRAUN schrieb am 20. November 2012 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Jean- Pierre
Wenn Sie in Österreich einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind Sie in Österreich UNBESCHRÄNKT Steuerpflichtig (Welteinkommen).
Sollten Sie in Frankreich (Hausverkauf) UND Österreich Einkommen beziehen, ist (um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden) das Doppelbesteuerungsabkommen ausschlaggebend (welcher Staat das Besteuerungsrecht hat)
Anssässigkeit ist im Artikel 4 des DBA Frankreich- Österreich geregelt:
a) in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt, wenn in beiden Staaten, gilt der Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen)
b) wenn nicht a die Ansässigkeit klärt, gilt der Statt, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
c) wenn nicht a und b die Ansässigkeit klärt, gilt der Staat der Staatsangehörigkeit
d) wenn nicht a, b oder c dann müssen die Behörden die Ansässigkeit klären
Wenn Sie lt. den oben angeführten Kriterien in Österreich ansässig sind, dann ist Frankreich für die Versteuerung der Veräußerung (falls dies versteuert wird in Frankreich) zuständig (Artikel 6).
In Österreich gilt nur für den Verkauf der französischen Liegenschaft (falls in F steuerpflichtig) ein Progressionsvorbehalt. Ihr österreichisches Einkommen wird um den steuerpflichtigen Teil aus F erhöht, daraus ergibt sich eine erhöhte Bemessungsgrundlage und ein erhöhter österreichischer Steuersatz, dieser Steuersatz wird auf das inländische Einkommen angewendet.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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