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Vermietung nach Selbstnutzung


02. November 2022 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
S.g. Damen und Herren,

ich habe 2018 ein belagsfertiges Reihenhaus gekauft welches im Mai 2019 belagsfertig übergeben wurde. Von Mai-August habe ich es teilweise fertiggestellt (Böden, Gäste-Bad, etc.) und ab August 2019 selbst bewohnt.

Ab 1.10.2022 ist es jetzt vermietet. Damit ich es vermieten konnte habe ich es von Juli-September 2022 noch komplett fertig gestellt (Famileinbad, Stiegengeländer, etc.) im Ausmass von 16000 Euro Restkosten.

Jetzt meine Fragen:
Da es erst jetzt vollkommen fertiggestellt wurde darf ich dadurch die beschleunigte Afa ansetzen? Gilt ja für Gebäude die nach 1.7.22 angeschafft/hergestellt wurden!? Oder ist da der Kaufvertrag ausschlaggenbend mit Mai 2018?

Wenn es keine beschleunigte Afa ist darf ich es dann als Sanierungskosten für die Vermietung auf 15 Jahre abschreiben?

Wie ist es mit den seinerzeitigen Kosten von August 2019 (Böden, Innentüren, Küche)? Kommen diese Kosten einfach auf den Geäudewert obendrauf oder darf ich diese ebenso für 15 Jahre abschreiben?

Wäre Ihnen für eine Rückmeldung sehr dankbar!

mfg,
Alexander Eder

 
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