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absetzbare Renovierungskosten für Eigentumswohnung


12. November 2012 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

habe seit dem 1.8.2012 meine Eigentumswohnung vermietet.

Davor habe ich aber das Badezimmer neu renoviert. (Dusche, Waschbecken, etc.)

Sind die entstanden Kosten steuerlich absetzbar?

Vielen Dank im voraus.

Lg.A.Heissner

 
 Michael BRAUN schrieb am   12. November 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Heissner

Diese Kosten sind (neben der Abschreibung der Anschaffungskosten und anderen Werbungskosten) steuerlich absetzbar (Formular E1 und E1b).

Die Kosten werden auf 10 Jahre (Verwaltungspraxis) abgeschrieben.

Sollten Sie die Wohnung umsatzsteuerpflichtig vermieten, kann auch die Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Michael BRAUN schrieb am   13. November 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Heissner

In Ergänzung zu meinen letzten Beitrag: Man müsste sich die einzelnen Rechnungen anschauen, denn vielleicht besteht auch die Möglichkeit, bei einigen Rechnungen diese sofort abzusetzen (wenn Instandhaltung)





Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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