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Sanierung Wohnung mit anschließender Vermietung


08. November 2012 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich habe bei einer Zwangsversteigerung eine Eigentumswohnung erworben. Nun saniere ich die Wohnung und möchte sie anschließend vermieten. Kann ich die Renovierungskosten (beispielsweise für Ausmalen, Boden legen und dergleichen) von der Steuer absetzen? Wenn ja, ist das auch möglich, wenn man alles selber macht und keine Firma beauftragt?

 
  Michael BRAUN schrieb am   09. November 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Fischer

Grundsätzlich sind die tatsächlichen Anschaffungs (Zwangsversteigerung)- und/oder Herstellungskosten (Renovierungsarbeiten) der Abschreibung (1,5% p.a.) zurgrundezulegen.

Bei den Renovierungskosten (Einzelfallbezogen) besteht die Möglichkeit diese eventuell sofort oder auf zehnn Jahre verteilt abzusetzen (je nachdem ob es sich um Instandhaltungs- , Instandsetzungs oder Herstellungskosten handelt).

Je nachdem wie lange der Kauf zurückliegt (und wie die Wohnung genutzt wurde) werden die Anschaffungskosten (Kaufpreis) eventuell auch nach den fiktiven Anschaffungskosten (Schätzung) ermittelt.

Durch Ihre handwerkliche Selbsttätigkeit kann bei den Renovierungskosten nur der Materialwert angesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

MIchael BRAUN



Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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