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Berufsunfähigkeit Einmalabfindung Versteuerung


29. Dezember 2019 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen u. Herren.
Nachdem ich nun schon 3 Tage lang im Internet recherchiert habe bitte ich mir eine Antwort zu geben.

Laut RZ7018 sind Berufsunfähigkeitsrenten zu versteuern, sobald die Einnahmen daraus die geleisteten Prämien übersteigen. Dort steht aber auch:
Vor Auszahlung der ersten Rente wird die Versicherungssumme in Form einer Einmalzahlung ausbezahlt. Es liegt keine Rentenabfindung iSd § 29 Z 1 EStG 1988 vor, die Einmalzahlung ist daher außerhalb des Anwendungsbereichs des § 27 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht steuerbar.

Meine Frage dazu: Heißt das konkret, dass wenn ich mir anstatt einer laufenden Rentenzahlung mir eine Einmalabfindung (sozusagen als Verzicht auf den Vertrag) auszahlen lasse von der Versicherung, dass ich diese dann nicht versteuern muß?

 
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