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31. Oktober 2012 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe mit 03.09.2012 in der Firma xx zu arbeiten begonnen.

Im September war ich mit 20h beschäftigt und ab 01.Oktober 2012 wurde auf 30h aufgestockt.

In diesem Jahr habe ich von 01.01. bis 21.03. gearbeitet. Ich habe in den 3 Monaten € 5.518,28 brutto bezogen.
(Abzüge gem. § 67 Abs 1 und 2 von € 778,24, …)

Von Ende März bis 02.09.2012 war ich beim AMS gemeldet.

(Im Juni war ich lediglich geringfügig bei einer Personalvermittlungsfirma angestellt)

Jetzt meine Frage:

Wie viel steht mir in diesem Jahr an Weihnachtsgeld und wie viel an Urlaubsgeld zu?

Im September bezog ich € 825 (brutto) und ab Oktober € 1.282 (brutto).

Vereinbart wurde, dass ich mein Weihnachtsgeld schon im Oktober erhalten soll und das Urlaubsgeld dann im November.

Sie wären mir eine große Hilfe.

Vielen Dank.

 
  Michael BRAUN schrieb am   09. November 2012 folgendes:
Sehr geehrte Frau Raffaela K.


Die Höhe und die Berechnung der Sonderzahlungen ist abhängig vom jeweiligen Kollektivvertrag. Ausschlaggebend für die Berechnung der Sonderzahlungen sind NUR die Bezüge beim aktuellen Dienstgeber.

Als Faustregel gilt: Monatsbezug / 366 * Anzahl der gearbeiteten Tage bis Jahresende.

Mit freundlichen Grüßen

Michael BRAUN

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Herr Höller schrieb am   18. Juli 2016 folgendes:
Frage:
Ich habe am 25.1.16 eine geringfügige Beschäftigung begonnen. Mein durchnittlicher Monatslohn beträgt € 408,--. Jetzt, Ende Juni wurde mir éin Urlaubsgeld von € 130,-- ausbezahlt. Stimmt das? Wie wird die Berechnung gemacht, wenn man unter dem Jahr beim Unternehmer eintritt?
Danke
 
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