Hallo,
Meine Frage. Wird eine Gutschrift einer Versicherung oder eine Rückzahlung von der SVA zu meinem Einkommen gezählt?
Mfg
Stb Michael BRAUN schrieb am 12. September 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Regina
Kommt auf die Versicherung darauf an
Wenn es sich zB um eine Betriebsunterbrechungsversicherung handelt, wo Sie die laufende Prämie steuerlich berücksichtigt haben, sind diese ein Einkommen (kein Umsatz)
Bei der SVA kommt es darauf an, ob es sich um eine Kostenrückerstattung einer Arztrechnung handelt (kein Einkommen) oder um eine Rückzahlung einer Gutschrift aufgrund einer Nachbemessung der SVA Beiträge.
Letzteres ist (wenn die Gutschrift der Beiträge nicht bereits anders berücksichtigt wurde) eine Einnahme bzw. minimiert Ihre SVA Betriebsausgabe
(kein Umsatz)
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