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09. September 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo,
Meine Frage. Wird eine Gutschrift einer Versicherung oder eine Rückzahlung von der SVA zu meinem Einkommen gezählt?
Mfg

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   12. September 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Regina

Kommt auf die Versicherung darauf an
Wenn es sich zB um eine Betriebsunterbrechungsversicherung handelt, wo Sie die laufende Prämie steuerlich berücksichtigt haben, sind diese ein Einkommen (kein Umsatz)

Bei der SVA kommt es darauf an, ob es sich um eine Kostenrückerstattung einer Arztrechnung handelt (kein Einkommen) oder um eine Rückzahlung einer Gutschrift aufgrund einer Nachbemessung der SVA Beiträge.
Letzteres ist (wenn die Gutschrift der Beiträge nicht bereits anders berücksichtigt wurde) eine Einnahme bzw. minimiert Ihre SVA Betriebsausgabe
(kein Umsatz)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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