Gibt es im Abgabenrecht Belegpflicht (insbes.Arbeitnehmerveranlagung) oder herrscht auch hier der Grundsatz der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde?
Für ausserordentliche Belastung ist kein schriftlicher Beleg vorhanden, genügt hier eine Erklärung des Steuerpflichtigen - eventuell auch eine eidesstattliche, sowie die Befragung oder Erklärungen möglicher Zeugen?
Besten Dank
Stb Michael BRAUN schrieb am 08. Juli 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Museg
Sollte eine aussergewöhnliche Belastung vorliegen und diese nicht durch Pauchalbeträge im Steuerrecht abgegolten werden, benötigen SIe zur Geltendmachung eine Zahlung
Diese Zahlung müssen Sie belegmäßig auf Anfrage vom Finanzamt vorlegen (sonst kann diese nicht anerkannt werden)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.