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Kirchensteuer absetzbar


29. April 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
S.g. Steuerberater-Team,

ich war im Jahr 2018 für ein paar Monate arbeitslos und mache die Arb.nehmerveranlagung online, gebe ich die zwei Arbeitgeber und das AMS an? Also 3 Stellen von denen ich quasi Gehalt bekommen habe? Oder nur die 2 Arbeitgeber?

Kann ich die private Unfallversicherung absetzen, die ich 2017 im März abgeschlossen habe?
Kann man eine Haftpflichtversicherung absetzen? Kommunal-/Gemeindegebühren?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Freundliche Grüße
Nicole



 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   06. Mai 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Nicole

AMS Bezüge werden NICHT bei der Anzahl der auszahlenden Stellen mitgerechnet (als 2 wäre richtig)

Nein, Personenversicherungen können nur mehr steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn diese VOR 1.1.2016 abgeschlossen wurde (siehe auch Text Arbeitnehmerveranlagung Sonderausgaben)

Haftpflichtversicherung und Gebühren sind wahrscheinlich der privaten Lebensführung zuzuführen und daher NICHT steuerlich absetzbar

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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