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Einkommensteuererklärung


17. April 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage.

Ich bin vollzeitbeschäftig, habe zusätzlich ein Einkommen in der Höhe von rund 3000 €/Jahr an Verpachtungen landwirtschaftlicher Flächen und hin und wieder ein Einkommen durch EDV Dienstleistungen (programmieren) auf Honorarbasis -> 2018 in der Höhe von 1600 €.

Ich mache heuer das erste mal eine Einkommensteuererklärung. In Finanz Online habe ich bereits den Erklärungswechsel durchgeführt und alle Daten und Ausgaben eingetragen. Daraus erschließt sich, dass ich so rund 1130 € zahlen muss, laut Vorberechnung.

Gestern habe ich in meiner Databox eine Nachricht mit einer Einkommensteuervorauszahlung in der Höhe von 1000 € bekommen.

Muss ich diesen Betrag jetzt zusätzlich bezahlen, sprich rund 2130 €?
Wenn ja, warum bzw. was genau ist das und wie ist dieser Betrag zu begleichen?

Das Einkommen auf Honorarbasis ist bei mir sehr sporadisch und es ist möglich das ich für 2019 gar kein Einkommen auf Honorarbasis habe.

danke

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   04. Mai 2019 folgendes:
Die 1.130 EUR beziehen sich auf das Jahr 2018

Die Vorauszahlungen auf das Jahr 2019 (ähnlich wie bei Gas / Strom; Sie ziehen in eine Wohnung und es werden Ihnen geschätzte Teilbeträge vorgeschrieben)

Aufgrund Ihres Angaben im Erklärungswechsel (Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr und Folgejahr) wurden vom Finanzamt Vorauszahlungen auf Basis Ihrer Angaben festgesetzt

Diese bleiben bis zum nächsten Steuerbescheid aufrecht. Sie können auch bis 30. September einen Herabsetzungsantrag stellen, wenn sich herausstellt, dass die Vorauszahlungen zu hoch sind.

Die Vorauszahlungen sind am 15.2.,15.5.,15.8. und 15.11. zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig.
Den genauen Zahlungsplan können Sie (Sie erhalten hier diesbezüglich auch noch eine Benachrichtigung vom Finanzamt vor Fälligkeit) in FINON unter Abfrage Steuerkonto Zahlungsplan anschauen

Die Vorauszahlungen werden beim aktuellen Steuerbescheid (Vorauszahlungen 2019 beim Steuerbescheid 2019) berücksichtigt (Sie bezahlen dann weniger Steuern bzw. Ihre Gutschrift wird höher)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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