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ImmoEst


28. Oktober 2012 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage bezüglich der Besteuerung meines Immobilienverkaufes.

Baujahr 1996 Doppelhaushälfte, Selbst hergestellt von meinem Vater dann
mir 2007 geschenkt mit Fruchtgenussrecht für meinen Vater bis 2013.

Das Haus war von 1996 bis 2010 immer vermietet.

Seit 2 Jahren wohne ich nun selbst darin mit Hauptwohnsitz.

Welche Besteuerung würde mich bei einem Verkauf im Dezember 2012 erwarten.

0%, 3,5 %, 25 % ?

Nochmal kurz:

Gebaut 1996 von meinem Vater
vermietet bis 2010
Eigentum 2007 per Schenkung an mich übertragen. Hauptwohnsitz seit 2010 über 2 Jahre
Seit 2010 mein Hauptwohnsitz
Veräußerungswunsch 2012 Dez


 
  Michael BRAUN schrieb am   09. November 2012 folgendes:
Sehr geehrter Herr Erich

Für "Altgrundstücke" (Anschaffung druch Ihren Vater VOR 31.3.2002) sieht das Gesetz eine Pauschalbesteuerung vor.
Es kommt in diesem Fall zu einer Steuerbelastung in Höhe von 3,5% vom Veräußerungserlös.

Auch wenn während der Vermietung Herstellungsaufwendungen in Teilbeträgen abgesetzt wurden, spieltt das keine Rolle, da das Baujahr VOR dem 31.3.1997 war.

Verkauf bis 31.12.2012 muss die Steuer mittels Steuererklärung (KZ 572 beim Formular E1) von Ihnen erklärt und abgeführt werden

Sollten Sie ab der Anschaffung (bei Ihnen fraglich, da Schenkung) bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben ODER innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahr durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben, ist der Verkauf komplett steuerfrei. In beiden Fällen muß der Hauptwohnsitz aufgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael BRAUN

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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