Ich habe in diesem Forum gelesen, dass ich, wenn ich neben meinem Anstellungsverhältnis noch andere Einkünfte von mehr als Euro 730,-- im Vorjahr hatte eine Pflichterklärung oder Veranlagung machen muss.
Bis wann muss ich diese Steuererklärung beim Finanzamt einreichen? Welche Abgabefristen muss ich beachten?
Werner schrieb am 21. März 2012 folgendes:
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben (Formular E1).
Die Abgabefrist bei einer Pflichtveranlagung bzw. für die Abgabe einer Steuererklärung ist:
- 30. April des Folgejahres bei Einreichung der Steuererklärung in Papierform
- 30. Juni des Folgejahres bei elektronischer Einreichung der Steuererklärung (FinanzOnline)