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Abgabefrist für Pflichtveranlagung beim Finanzamt


21. März 2012 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe in diesem Forum gelesen, dass ich, wenn ich neben meinem Anstellungsverhältnis noch andere Einkünfte von mehr als Euro 730,-- im Vorjahr hatte eine Pflichterklärung oder Veranlagung machen muss.

Bis wann muss ich diese Steuererklärung beim Finanzamt einreichen? Welche Abgabefristen muss ich beachten?

 
 Werner schrieb am   21. März 2012 folgendes:

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben (Formular E1).

Die Abgabefrist bei einer Pflichtveranlagung bzw. für die Abgabe einer Steuererklärung ist:

- 30. April des Folgejahres bei Einreichung der Steuererklärung in Papierform
- 30. Juni des Folgejahres bei elektronischer Einreichung der Steuererklärung (FinanzOnline)
 
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