Ich war von August 2014 bis Juni 2019 2x in Elternkarenz und knapp 1 Jahr in Bildungskarenz. Die Familienbeihilfe bezieht mein Mann, ich habe sonst keine Einkünfte. Macht es Sinn dennoch einen Steuerausgleich zu machen?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe
Mag. Katarina Klima
Stb Michael BRAUN schrieb am 07. März 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Mag. Klima
Nein, in Ihrem geschilderten Fall hat es keinen Sinn, einen Steuerausgleich zu machen
Ihr Mann kann eventuell den Alleinverdienerabsetzbetrag (ACHTUNG Mutterschutz zählt zum Einkommen bei Ihrem Mann zur Ermittlung der Grenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.