Angestellt Selbständig Rechner |
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28. Dezember 2018 |
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Gast |
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Hallo, ich habe eine Frage.
Angenommen, ich verdiene 3100,- Brutto im Monat, 14x im Jahr.
Nebenbei komme ich auf einen Gewinn aus selbständiger Arbeit von nehmen wir mal an 33tsd Euro.
Hier errechnet mir der Rechner dieser Seite GSVG Beiträge von 7866,-
Angenommen, ich habe einen Gewinn von 35tsd Euro, bleibt der GSVG Betrag aber gleich im Berechnungsprogramm.
Heisst das, dass ich nicht mehr GSVG zahlen kann, auch nicht wenn es zB 40tsd wären?
Wäre es dann also besser, ausstehende HNs noch dieses Jahr beglichen zu bekommen, da ich keine SV dafür zahlen muss.
Ich benötige für meine Tätigkeit übrigens keinen Gewerbeschein, falls das wichtig ist.
Vielen Dank für eine Antwort!
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STB Michael BRAUN schrieb am 30. Dezember 2018 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Martin
Sie zahlen in Österreich nur bis zur Höchstbemessungsgrundlage SV Beiträge (darüber nicht mehr)
Als Angestellter ASVG und bis zur Höchstbemessungsgrundlage GSVG (Differenzvorschreibung)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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