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Mieteinnahmen Notstandshilfe


10. Dezember 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,
ich habe eine kleine Wohnung die ich vermieten möchte. Ich weiß aber nicht, wieviel Miete ich verlangen darf, ohne die Notstandshilfe zu verlieren. Kann ich die Anschaffungs- und Renovierungskosten der Wohnung abschreiben bzw. verringern sich meine Mieteinnahmen durch diesen Abschreibungsbetrag? Und kann ich auch die Betriebskosten (Betriebskosten und Liftbetriebskosten) von den Einnahmen abziehen? Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort, mfG, Mag. KR


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   17. Dezember 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Mag.a !

Sie müssen eine Überschussrechnung erstellen, in der Sie die Mieteinnahmen den Werbungskosten (Abschreibung, lfd Kosten,...) gegenüberstellen.

Wie viel Sie Einkünfte aus Vermietung erzielen dürfen, erfahren Sie bei Ihrem AMS Berater

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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