Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Steuerrecht > Umsatzsteuer und Zoll
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1702)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (47)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Erstmalige Umwidmung in Bauland muss nicht zwangsläufig den Umwidmungstatbestand auslösen

Mag. Peter Knöll über:
Sozialversicherungspflicht bei touristischer Apartmentvermietung?

Mag. Peter Knöll über:
Arzt und Umsatzsteuerpflicht | Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Mag. Peter Knöll über:
Neuregelung des Progressionsvorbehaltes seit Einkommensteuererklärung 2023

Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Umsatzsteuer bei Zusatzleistungen eines Wellness-Hotels


25. November 2018 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
In einem 5-Sterne-Wellnesshotel wurden neben Gesamtpaketen zu einem Pauschalpreis (Nächtigung + SPA-Leistungen) auch seperat SPA-Leistungen angeboten. Im Falle der Buchung eines Gesamtpaketes wurden auch die SPA-Leistungen mit dem begünstigten Steuersatz, der für Beherbergungsleistungen gilt, abgerechnet. Wenn die SPA-Leistungen jedoch gesondert in Anspruch genommen wurden wurde hingegen der Noramlsteuersatz angewendet.

Die Betriebsprüfung bzw. das BFG stellte in diesem Zusammenhang fest, dass auch bei der Buchung eines Gesamtpaketes die SPA-Leistungen mit dem Normalsteuersatz abzurechnen seien. Dagegen ging der Hotelbetreiber in Revision.

Der VwGH führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen dem ermäßigten Umsatzsteueratzsteuersatz unterliegen (vgl. § 10 Abs. 2 Z 4 lit b UStG).

Da unselbständige Nebenleistungen schon nach allgemeinen Grundsätzen das Schicksal der Hauptleistung teilen kann die Wendung "die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen" nur so gedeutet werden, dass damit auch selbständige Nebenleistungen gemeint sind, die jedoch regelmäßig mit der Hauptleistung verbunden sein müssen.

Strittig war also, ob SPA-Leistungen regelmäßig mit Beherbergungsleistungen verbunden sind. Dazu gehören jedenfalls die Nebenleistungen, die im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes normalerweise an Gäste erbracht werden. Zur Abgrenzung wird nach herrschender Lehre vertreten, dass man sich an Beherbergungsbetrieben mittlerer Kategorie orientieren müsse.

SPA-Leistungen mögen zwar bei einem Hotel der 5-Sterne-Kategorie üblich sein nicht jedoch bei einem Beherbergungsbetrieb mittlerer Kategorie. Hier sind die Leistungserwartungen geringer. Insofern konnte die SPA-Leistung nicht als regelmäßig mit der Beherbergungsleistung verbunden betrachtet werden.

Der VwGH teilte somit die Meinung der Vorinstanzen, selbst bei Abrechnung in einem Gesamtpaket sind die SPA-Leistungen herauszuschälen und dem Normalsteuersatz zu unterwerfen. Die Aufteilung des Gesamtentgeltes des Paketes hat dabei im Verhältnis der Einzelverkaufspreise zu erfolgen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Umsatzsteuer bei Hotels, Pensionen, Beherbergungsbetrieben. Mag. Peter Knöll ist Steuerberater in Wien. Mit seinem Fachwissen unterstützt er Sie gerne. Rufen Sie ihn einfach unter 0650/ 634 70 42 an.

Web: http://www.steuerberater-wien.at/


Mag. Peter Knöll

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
Beherbergung, Beherbergungsbetriebe, Nebenleistung 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1