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Skonto und Deckungsrücklass


21. Juli 2018 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Ich wende mich mit einer nicht ganz einfachen Frage zum Thema Skonto und Deckungsrücklass an das Forum:

Da ich ein Gebäude für Vermietungszwecke errichte erhalte ich von der Baufirma gemäß dem Baufortschritt laufend Teilrechnungen. Mir ist nicht klar, was die Basis für den Skoto ist. Muss ich den Skonto vom Gesamtrechnungsbetrag oder den Deckungsrücklass abziehen. Danke für Ihre Antwort.

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   22. Juli 2018 folgendes:
Der Skonto ist als Preisnachlass bei sofortiger Zahlung oder Einhaltung einer kurzen Zahlungsfrist zu verstehen.

Ein Skonto darf nur vom jeweils fälligen Rechnungsbetrag abgezogen werden. Wurde vertraglich ein Deckungsrücklass vereinbart, so wird der darauf entfallende Prozentsatz des Rechnungsbetrages erst mit Fälligkeit der Schlussrechnung fällig. Der Skontoabzug ist daher nur von dem zur Zahlung unmittelbar fälligen Betrag der Teilrechnung abzuziehen, also z.B. abzüglich 2% Skonto berechnet von 95% des Teilrechnungsbetrages.

Mit anderen Worten der Skonto darf nur vom unmittelbar zu bezahlenden Betrag (d.h. nach Abzug des Deckungsrücklasses) berechnet werden.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Herr Michael schrieb am   06. Jänner 2019 folgendes:
Hallo,
habe das Thema gelesen und dazu noch eine ergänzende Frage:
Kann dann beim zeitlich späteren Ablösen des Deckrücklasses auch ein Skonto abgezogen werden? Eigentlich steht auf der Rechnung z.b. 20d nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto. Demnach wäre kein Skontoabzug mehr möglich für den Deckrücklass oder liege ich da falsch?

Lg Michael
 
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