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Dienstleistung Drittland Verrechnung im Inland USt pflichtig?


28. Juni 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo,

folgender Sachverhalt: ein Unternehmen aus Österreich (A KG) verrechnet einem anderem Unternehmen aus Österreich (B GmbH) eine Dienstleistung, die in einem EU Drittland für die C GmbH ausgeführt wurde. Also Dienstleistung von A nach C, Rechnungsfluss von A nach B und von B nach C.

Frage: ist die Rechnung von A an B mit Ust auszustellen? Leistungsort ist ja im Drittland, B2B

Vielen Dank schon im Voraus!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   02. Juli 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Edeltraud

Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen (welche Leistung wurde erbracht,...), richtet sich der Leistungsort nach dem Ort des Leistungsempfängers.

D.h. Leistungsort Österreich, daher Österreichische Umsatzsteuer

Hier empfehle ich Ihnen allerdings den § 3a USTG zu beachten, indem anderslautende Leistungsorte angeführt sind (außer die Grundregel B2B Ort des Leistungsempfänger)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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