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SVA-Guthaben bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung


14. Mai 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag!

Mir ist heute aufgefallen, dass ich 2017, durch einen Tippfehler beim Überweisen, 1.000€ zu viel an die SVA gezahlt habe. Der Betrag liegt nun auf meinem SVA Beitragskonto.

Ich ermittle den Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Letztes Jahr habe ich nur den von der SVA geforderten Betrag als Ausgabe verbucht, nicht die 1.000€ die ich zu viel überwiesen habe. Der Tausender wurde also noch nicht als Ausgabe verbucht. Kann ich das Guthaben einfach bei der nächsten Beitragszahlung verwenden und als Ausgabe verbuchen? Oder muss ich es zuvor auf mein Bankkonto rücküberweisen lassen?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   15. Mai 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr A

Ich würde das Guthaben bei der nächsten Zahlung an die SVA abziehen und den vollen Betrag als Ausgabe bei der Einnahmen / Ausgabenrechnung berücksichtigten.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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