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23. März 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sg Damen u Herrn, bin in D-land teilbesteuert durch Vermietung, bin Wohnsitz aber Ö mit Lebensmittelpunkt und meiner Einkommensteuer hierorts.
Situation: Den Überschuss aus D-Land müsste prinzipiell meiner Einkommensteuer beigelegt werden, um den neuen Steuersatz sprich ggf Progression zu ermitteln.
Da mein Einkommen aber in Ö bereits in der höchsten Progressionsstufe liegt, kann keine weitere Steuerhöhung stattfinden. Muss ich dennoch den erwirtschafteten Anteil aus D angeben ??
Danke, tschmitz

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   27. März 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr Tschmitz,

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre Annahme ist nicht richtig. Nur, weil Sie dem höchsten Grenzsteuersatz unterliegen bedeutet das in aller Regel noch nicht, dass auf Ihre Einkünfte in Österreich der höchstmögliche Durchschnittssteuersatz angewendet wird.

Um unangenehme Folgen zu vermeiden empfehlen wir Ihnen diese Frage bzw. die Höhe der Steuer mit einem Experten abzuklären.

Haben Sie noch Fragen zur Immobilienbesteuerung. Mag. Peter Knöll ist Steuerberater mit Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht. Mit seinem Fachwissen im Immobilienbereich unterstützt er Sie gerne. Rufen Sie ihn einfach unter 0650/ 634 70 42 an. Web: http://www.steuerberater-wien.at/



Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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