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Spesenweiterverrechnung bzw. Kostenersatz Umsatzsteuer


22. August 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Muss ich wenn ich Spesen oder Kosten an meinen Auftraggeber weiterverrechne für diese Umsatzsteuer in Rechnung stellen? Ich bin keine Kleinunternehmerin.

Vielen Dank für Ihre Auskunft werte Herren.

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   22. August 2017 folgendes:
Eine Leistung gegen Englet liegt auch dann vor, wenn die vom Unternehmer bezogene Leistungen dem Abnehmer ohne Veränderung das heißt bloß gegen Kostenersatz weitergereicht wird. Im Sinne der Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses liegt somit auch im Falle der Weiterverrechnung von Kosten bzw. beim Spesenersatz ein steuerbarer Leistungsaustausch im Sinne des § 1 UStG vor. Die Weiterverrechnung muss also mit Umsatzsteuer erfolgen, sofern der Umsatz nicht dem Grunde nach sachlich steuerbefreit ist.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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