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Witwenpension nach Scheidung (Vergleich)


03. Juli 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem mein Exgatte kürzlich verstorben ist und ich einen lebenslangen Unterhaltsanspruch aufgrund eines Scheidungsvergleiches bekam, habe ich nun die Witwenpension (zusätzlich zu meiner Alterspension) beantragt. Die PVA berechnete diese - wie erwartet - in der Höhe des damaligen Unterhalts. Meine Frage ist nun, ob der erhöhte Pensionsbetrag auch versteuert wird? - lt. Pensionsbescheid wurde der Betrag gesondert angeführt mit 0 EUR Lohnsteuer, abzgl. Krankenversicherung. Mein Exmann hatte den Unterhalt ja schon vorher versteuert und an mich netto überwiesen. Ich würde im Falle einer Versteuerung nun ca. ein Drittel weniger bekommen als vorher. Ich nehme an, dass im Rahmen der (Pflicht?)Veranlagung eine Nachforderung entstehen wird, wenn beide Pensionen zusammengerechnet werden... Gibt es Präzedenzfälle? Kann man ggf. die Pensionsversicherung auf einen höheren Betrag (damit netto der ursprüngliche Unterhalt rauskommt) klagen?

Danke für Ihre Antwort. MfG

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   11. Juli 2017 folgendes:
Sehr geehrte Frau Mustermann

Grundsätzlich sind Witwenpensionen steuerpflichtig (Sie bezahlen ja nun auch Krankenversicherungsbeiträge )

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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